Wird Oracle der nächste Lizenzfall der EU-Kommission? Ein Bericht von The Register vom 7. September 2026 legt das nahe. Die Kommission hat demnach begonnen, die Lizenzpraktiken des US-Konzerns zu prüfen – nicht in einem förmlichen Verfahren, sondern in einer vorsichtigen Erkundungsphase. Wer Oracle-Lizenzen einsetzt oder eine Verlängerung verhandelt, sollte sich ansehen, was bei SAP passiert ist. Dort liegt ein Ergebnis vor, das als Vorlage für den nächsten Schritt dienen könnte.
Am einfachsten versteht man die Sache, wenn man Softwarewartung mit einem Servicevertrag für eine Heizung vergleicht. Solange alles läuft, ist der Vertrag mit dem Hersteller bequem. Irgendwann will der Betreiber einen unabhängigen Techniker beauftragen, weil er günstiger ist oder schneller kommt. Wenn der Hersteller technisch und vertraglich durchsetzt, dass nur seine eigenen Leute Hand anlegen dürfen, wird aus dem Serviceversprechen eine Fessel. Um dieses Muster geht es im europäischen Kartellrecht, und hier setzt die Kommission seit Jahren an.
Was die Kommission bei SAP durchgesetzt hat
Die Kommission hatte geprüft, ob SAP den Wettbewerb im nachgelagerten Markt für Wartung und Support seiner lokalen ERP-Software eingeschränkt hat. Der Vorwurf lautete nicht, das Produkt sei zu teuer, sondern der Weg zurück zum Hersteller sei künstlich verengt worden. Im Juli nahm die Behörde die Zusagen des deutschen Konzerns an und erklärte sie für bindend. The Register nennt drei Kernpunkte: die Abschaffung von Wiedereinsetzungsgebühren, geringere Nachzahlungen für rückwirkende Wartung und weitere Zugeständnisse, die Drittanbietern den Marktzugang erleichtern sollen.
Die Wiedereinsetzungsgebühr ist der anschaulichste Punkt. Wer die Wartung zwei Jahre aussetzt und später wieder einsteigen will, musste bisher für die Lücke zahlen – obwohl er in dieser Zeit keine Leistung erhalten hat. Der Hersteller verlangte Geld für einen Zeitraum, in dem er nichts getan hatte, und zwar nicht als Strafe, sondern als Preis für die Rückkehr. Gartner begrüßte die Zusagen, weil sie Kunden bei älteren SAP-Anwendungen mehr Optionen geben und Drittanbieter-Support zu einer echten Alternative zur Migration machen. Der Zeitdruck ist real: Der Herstellersupport für einige ältere SAP-Produkte läuft 2027 aus. Wer bis dahin nichts entscheidet, entscheidet faktisch für die teuerste Variante.
Warum Oracle jetzt in den Blick der Behörden gerät
Nach Informationen des Fachdienstes MLex hat die Kommission begonnen, die Lizenzierungspraktiken von Oracle zu prüfen – im Vorfeld einer möglichen förmlichen Untersuchung. Eine Quelle sagte der Publikation, die Behörde sammle derzeit Einschätzungen von Dritten. Der Satz klingt unspektakulär, wiegt aber schwer: Eine solche Marktabfrage ist meist der erste Schritt, bevor aus einem Verdacht ein Verfahren wird. Sie soll klären, ob es tragfähige Beschwerden gibt und wie der relevante Markt abzugrenzen wäre.
Ein Sprecher der Kommission sagte The Register, die Untersuchung zu SAP sei abgeschlossen, man werde aber mögliche weitere wettbewerbswidrige Praktiken und Missbrauch in diesem Sektor weiter beobachten. Derzeit gebe es keine förmliche Untersuchung gegen irgendein Unternehmen. Die Formulierung ist offen: Sie verneint nichts für die Zukunft, nur den aktuellen Verfahrensstand. The Register hat Oracle um eine Stellungnahme gebeten. Der Anbieter hält seine Lizenzpraxis seit Jahren für fair – angesichts der wiederkehrenden Kritik aus Kunden- und Beraterszene bleibt das erklärungsbedürftig.
Java: Wenn die Mitarbeiterzahl zur Lizenzgröße wird
Häufig kritisiert wird der Umgang mit Java, das nach der Übernahme von Sun Microsystems 2009 unter Oracles Kontrolle kam. OpenJDK, die Referenzimplementierung der Plattform, ist Open Source. Kostenpflichtig sind dagegen proprietäre Entwicklungs-Kits, Laufzeitumgebungen und Support. Im Januar 2023 kündigte Oracle ein neues Lizenzregime für Oracle Java SE an und nannte es ein einfaches, günstiges Monatsabonnement, das Lizenzierung und Support für Desktop, Server und Cloud abdeckt.
Darin liegt der Streit. Branchenkenner wiesen damals darauf hin, dass Unternehmen selbst bei begrenzter Nutzung nach der Gesamtzahl ihrer Mitarbeiter zur Kasse gebeten werden könnten. Das bricht mit der bisherigen Logik: Die alte Frage war, wie viel jemand tatsächlich einsetzt. Die neue lautet, wie viele Menschen bei ihm arbeiten. Gartner schätzte das Modell pro Mitarbeiter auf das Zwei- bis Fünffache der alten Lizenzvariante. In der Heizungsanalogie: Abgerechnet wird nicht nach verbrauchter Wärme, sondern nach der Zahl der Zimmer – unabhängig davon, ob dort jemand wohnt.
Die Unlimited License Agreement: Was daran problematisch ist
Ein zweites Modell sorgt regelmäßig für Diskussionen: die Unlimited License Agreement. Der Gedanke klingt verlockend – ein pauschaler Betrag, dafür darf das Unternehmen eine Produktfamilie in einem definierten Zeitraum unbegrenzt einsetzen, ohne bei jeder Installation nachzählen zu müssen. Lizenzberater halten dagegen, dass dieses All-you-can-eat-Angebot oft einen schlechten Gegenwert bietet. Wer einmal pauschal bezahlt hat, verliert den Anreiz, seinen tatsächlichen Bedarf zu messen, und wird an den Anbieter gebunden.
Entscheidend ist die Bindung. Ein solcher Vertrag mag Budgets vereinfachen, verringert aber den Spielraum, einzelne Komponenten durch Alternativen zu ersetzen, weil das Paket nur als Ganzes funktioniert. Bei der Verlängerung sitzt der Kunde in einer schwächeren Position als bei einzeln verhandelten Lizenzen. Oracle hält entgegen, die Vereinbarung biete Flexibilität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Beides kann stimmen – es hängt von der Verhandlungsposition des Kunden ab und davon, wie genau er seinen Bestand kennt.
Was das Kartellrecht in diesem Markt prüft
In der Sache geht es um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Typisch ist dieser Prüfungsansatz: Ein Anbieter ist bei der Grundsoftware stark, und Kunden können nach der Einführung kaum noch wechseln. Diese Bindung eröffnet einen zweiten, nachgelagerten Markt für Wartung, Support und Rückkehr in den Vertrag, in dem der Anbieter die Bedingungen praktisch allein setzt. Hier setzt die Prüfung an – nicht bei der Frage, ob ein Produkt teuer ist, sondern ob der Wettbewerb nach dem Kauf künstlich ausgeschaltet wird.
Ein Unterschied wird dabei oft verwischt: Die Kommission hat Zusagen angenommen, keinen Verstoß festgestellt. Ein Verpflichtungsverfahren korrigiert einen Markt schnell, ohne jahrelange Beweisaufnahme und ohne Geldbuße. Darin liegt auch die Botschaft an die Branche. Wenn die Behörde ausdrücklich von diesem Sektor spricht und ankündigt, die Entwicklung weiter zu beobachten, hält sie sich die Tür offen. Für Oracle heißt das: keine laufende Untersuchung, aber eine Beobachtung, die jederzeit dichter werden kann.
Was Oracle-Kunden in den nächsten Monaten tun können
Zuerst geht es darum, den eigenen Bestand wirklich zu kennen – Java eingeschlossen. Wo läuft welche Laufzeitumgebung, welche Version, in welcher Umgebung, und wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen insgesamt? Beim Modell pro Kopf ist die Personalzahl eine Lizenzgröße. Die Frage wandert damit aus der IT in die Personalabteilung. Wer diese Zahl bei einer Prüfung nicht parat hat, verhandelt aus einer schwachen Position, egal wie gut sein Anwalt ist.
Als Zweites die Vertragsakte. Wiedereinsetzungsregeln, Nachzahlungsklauseln, Definitionen von Nutzung und Mitarbeiter – an diesen Stellen entscheidet sich später alles. Wer heute eine Verlängerung verhandelt, kann versuchen, solche Klauseln zu entschärfen, und sei es nur, indem er den Wiedereinstieg nach einer Pause ausdrücklich regelt. Drittens die Frage, ob Drittanbieter-Support für einzelne Produkte eine Option ist – bei SAP ist er inzwischen ausdrücklich als Weg neben der Migration anerkannt. Das ist keine Ideologie, sondern eine Rechenaufgabe mit Haltbarkeitsdatum.
Ein Bericht ist noch kein Verfahren
Es gibt derzeit keine förmliche Untersuchung gegen Oracle. Der Bericht von The Register stützt sich auf eine Marktabfrage, deren Ergebnisse niemand außerhalb der Kommission kennt. Es gibt aber ein abgeschlossenes Verfahren gegen SAP, dessen Zusagen als Maßstab für den Sektor gelten können. Wer Oracle-Lizenzen einsetzt, muss heute nicht umplanen, sollte aber wissen, wie er dasteht, wenn die Fragen kommen. Ein gut dokumentierter Bestand ist dann mehr wert als ein unklarer – nicht beim Preis, sondern in der Verhandlung.
Quelle: theregister.com
